Hätte da eine Frage.
Habe leider, wie wahrscheinlich so viele, kein Antwort auf meine Frage gefunden. Aber verm. bin ich nur zu blöd zum Suchen
Bin gerade drauf und dran für meine 200er neue Papiere beim TÜV zu bekommen. Also § 21 StVZO. Volles Programm. Muss in diese Zusammenhang den TÜV Neumarkt lobend erwähnen, der echt vespafreundlich; Und vorallem günstig
Da ich meine Vespa jedoch etwas getunt habe, und er TÜV somit nicht den alten Brief als Vorlage nehmen kann, habe ich sämtliche Nachweise, Gutachten usw. benötigt. Zudem auch ein Leistungsgutachten auf dem die relevanten Motorkomponenten aufgeführt sind.
Jetzt meine Frage:
Benötigt der Prüfer für die Eintragung der Nennleistung, diese gemessen am Hinterrad oder an der Kurbelwelle?
Hab auch in meiner Verkehrsvorschriftensammlung keine Antwort darauf gefunden. Ist nur die Frage, welche denn für den Brief entscheidend ist, und somit auch dort eingetragen wird. Da ich aber, nicht vorhabe die „Prozedur“ jedes Jahr wieder aufs neue zu machen, will ich dass das passt.
Prüfer sagt die am Hinterrad ist entscheidend. Was ich aber nicht ganz glaube, da ein Bekannter (welcher einen Rollerladen in der Nähe von Schwabach betreibt) sagt, dass die Leistung an der Kurbelwelle entscheidend ist.
Vielleicht weiß ja jemand eine Antwort darauf und kann mir auch sagen wo man das im Gesetz nachlesen kann.
Für die Vielzahl von Antworten bedanke ich mich jetzt schon.
MfG
Peter aus ME