Legal oder nicht ?

Hallo Leute,



ich habe ja einen „Kymco Agility 50 Basic“ Motorroller mit 2 kW / 3 PS.

Dieser Motorroller fährt nach EU-Norm Gedrosselt 45 Kmh (naja ab und zu schafft er auch Spitzengeschwindigkeiten bis 47 Kmh ).

Und mit meinem Klasse „B“ Führerschein darf ich ja auch nicht schneller.



Nun meine Frage:



Wenn ich einen Motorrad Führerschein mache, darf ich den Motorroller
dann auch entdrosseln lassen, so das er bis zu ca. 80 Kmh fährt (und
ihn dann natürlich statt mit einem Versicherungsschild mit einem
Richtigen Kennzeichen fahren !) oder darf ich das nicht, weil der
Motorroller für solche Geschwindigkeiten nicht ausgelegt ist ?



MFG Osterhasse

[quote user=„schweinchen_babe“]wenns im typenschein vermerkt wird darfst du
[/quote]

Typenschein ?
Ich habe nur die Betriebsanleitung und ein „EC Certificate of conformity“ vom Hersteller.

MFG Osterhasse

wenn nur 45 drinstehen darfste auch nur 45 fahren … oder denkste die 50er bremsen sind für 80km/h ausgelegt?

NEIN, hab extra mal beim tüv gefragt ob sowas geht und is nich machbar … wie gesagt, fahrwerk is nich dafür ausgelegt

greets

Wenn Du das von Deinem Tüvfuzzi abnehmen lässt, erstellt er Dir eine Bescheinigung, mit der Du von der Zulassungsstelle einen Brief inkl. Fahrzeugschein bekommst! (dann ja 80 km/h)

Hallo liebes Forum,

Ich hatte mal bei meinem Fachhändler angefragt, bei dem ich den Motorroller auch erworben hatte und wo ich ihn auch immer Warten lasse.

Die meinten, dass wäre gar kein Problem, nur wäre es wahrscheinlich unheimlich Teuer (Neue Bauteile, Tüv-Einzelgutachten, Stundenlöhne für die Werkstatt, uvm…).

1000,00 € bis ca. 1500,00 € nur damit ich statt mit 45 Kmh mit 55 bis 60 Kmh durch die Gegend Fahren kann.

Da Wäre es besser den Motorroller zu Verkaufen und sich dann eine Gebrauchte 125’ger zu holen oder so.

Naja trotzdem danke ich euch, für eure tollen Beiträge.

PS: Man darf in Deutschland ALLES zulassen, solange es div. Normen und Regeln ein hält, es soll sogar fahrende „Bierkästen“ geben, die mit Zulassung und Nummernschild umher fahren.

MFG Osterhasse

Das stimmt nicht immer, da manche Modelle einfach nur andere Motorisierungen haben. Ein gutes Beispiel sind hier Vespas, da kann eine V50 ohne Probleme als 125 umgemeldet werden, ohne das Dämpfer oder Bremsen verändert werden!

 

wenns im typenschein vermerkt wird darfst du