Wollt mal wissen was die minimale Kennzeichengröße für ne 125’er ist. Hab gerade nen PV-Motor abgeschleppt und will nun meine 50 Spezial tüven lassen. Nen Kumpel meinte wenn man dem TÜV-Onkel sagt das die Kennzeichenfunzel für nen Kuchenblech nicht ausreicht, trägt der einem nen kleines Schild als Auflage ein. Möchte gern das kleinst mögliche Schild dranhaben, kann nämlich auf nen Bremsfallschirm verzichten.
Hi, hab bis letztes Jahr in der Pfalz gewohnt, dort hatte ich an meinem Roller das kleinste zulässige Nummernschild dran( siehe StVZo).Nun wohne ich im LK EL, dort bekomme ich diese größe nicht, nur das Kuchenblech, weil die Zulassungsstelle die größe nicht ausgibt. Liegt als am Wohnort. MfG MRGIEVER
125er haben (im 8ßkm/h Zustand) die kleinen Maße, nur wenn du sie als Motorrad (über 80km/h) anmeldest, müsstest du das „Kuchenblech“ bekommen, hab auch am Automatikroller ne „Ausnahmegenehmigung wegen mangelnder Ausleuchtung“ muss aber vom Landratsamt und co auch abgesegnet werden, sonst bekommst dus nicht und zahlst trotzdem. Muss zumindes als erstes mal den Tüv prüfer überzeugen dir diese Sondereintragung zu machen.
Entscheidend ist der MA in der Zulassungsstelle. Mein Kontaktbeamter fährt selber und Zack hatte ich das kleinste Schild was möglich war mit EU und 5 Zeichen drauf. Die Siegel wurden schräg augepappt. Dumm ist nur eines:
Mitnehmen kann man das Schild nicht ! Wenn du den Bock verkaufst, wird die Nummer für 1/2 Jahr gesperrt und du kannst Sie nicht für den neuen Hobel bekommen. Sagt mein Mann in der ZUlassungsstelle…
Also in Stuttgart kannste das Schild mitnehmen!!
Du musst das Fahrzeug abmelden, und nach 3(!) Tagen kann man ein anderes Fahrzeug mit dieser Nummer wieder anmelden!
Aber…
… in diesen 3 Tagen, kann jeder andere auch diese Nummer bekommen.
also das mit dem schild liegt auch an der zulassung … die wollten mir auch erst ein großes schild geben da sie es nicht so geblickt haben ,da ich aber als 125er angemeldet habe und nicht als motorrad mit LB habe ich ein kleines bekommen…