Hauptuntersuchung

Tach!
Was überprüft der Tüv bei der Vespa-Hauptuntersuchung? [:bounce:]

habe da gerade was im web gefunden unter

http://www.abgasuntersuchung-motorrad.de/Grundlagen_Abgasuntersuchung.32.0.html

Was ist die Abgasuntersuchung beim Motorrad ?
Die Motorrad Abgasuntersuchung, auch einfach „AU“ oder Umweltuntersuchung genannt, wird im Laufe des Jahres 2006 eingeführt für mehr oder minder alle Fahrzeuge ab 1989 (Detail siehe unten). gelten.

Auf eine eigenständige Abgasuntersuchung wird beim Motorrad verzichtet, die Abgasuntersuchung findet im Rahmen der TÜV Hauptuntersuchung statt. Ohne bestandene Abgasuntersuchung gilt die TÜV Hauptuntersuchung als nicht bestanden.

Neben der eigentlichen Abgasuntersuchung wird im Rahmen der Untersuchung ebenfalls eine subjektive Geräuschmessung durchgeführt. Sollte der Prüfer Zweifel an der Einhaltung der Geräuschgrenzwerte haben sollte, wird in Form einer Ergänzungsuntersuchung das Nahfeldgeräusch (Standgeräusch) des Kraftrades überprüft.

Welche Motorräder müssen die Abgasuntersuchung machen ?
2- oder 4-Takt Fremdzündungsmotor
einem Hubraum von mehr als 50 ccm und
einer Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h.
ab Erstzulassung 01.01.1989

Welche Grenzwerte gelten ?
Der CO Wert darf folgende Grenzewerte nicht überschreiten:

Bei Fahrzeugen ohne Katalysator bzw. mit ungerelgtem Katalysator: 4,5 % vol. bzw. Herstellerangabe

Bei Fahrzeugen mit geregeltem Katalysator: 0.3% vol. bzw. Herstellerangabe

Oft wird die Frage gestellt, welche Grenzwerte gelten für Fahrzeuge, deren original Schalldämpfer mit KAT durch einen Austauschschalldämpfer ohne KAT jedoch mit E-Prüfzeichen ausgetauscht wurden. Ganz klare Aussage: es gelten die Grenzwerte für KAT Version, denn damit wurde das Fahrzeug homologiert.

Wie muss gemessen werden ?
Es gibt bereits eine genaue Durchführungsbestimmung, die die Durchführung der Messung genau regelt.

Fahrzeuge ohne Katalysator und Fahrzeuge mit ungeregeltem Katalysator:

Fahrzeug Solldaten ermitteln. Falls der Hersteller keine Vorgibt gilt als CO Grenzwert max4.5% Vol.
Motortemperatur in °C (Grad Celsius) nach Herstellervorgaben, ansonsten mindestens 60 °C
Leerlaufdrehzahl in min-1 nach Herstellerangabe
Abgassonde ins Auspuffendrohr einführen. Dabei muss die Sonde mindestens 30cm im Auspuff sein, sonst Trichter benutzen
Motordrehzahl erfassen
CO Wert und Drehzahl erfassen und in das Formblatt eintragen

Fahrzeuge mit geregeltem Katalysator:

Fahrzeug Solldaten ermitteln. Falls der Hersteller keine Vorgibt gilt als CO Grenzwert max 0.3% Vol.
Motortemperatur in °C (Grad Celsius) nach Herstellervorgaben, ansonsten mindestens 60 °C
eine erhöhte Leerlaufdrehzahl in min-1 nach Herstellerangabe, ansonsten 2000 min-1
Abgassonde ins Auspuffendrohr einführen. Dabei muss die Sonde mindestens 30cm im Auspuff sein, sonst Trichter benutzen Motordrehzahl erfassen
CO Wert und Drehzahl erfassen und in das Formblatt eintragen

Anforderungen an den Messplatz
Für die Anerkennung als AU Prüfstelle sind im wesentlichen die folgenden 4 Vorschriften zu beachten:

Geeigneter und geschlossener Prüfraum, in dem mindestens ein Kraftrad untersucht werden kann. Ein eigener Raum wird hier nicht erforderlich sein, es genügt die normale Werkstatt. Durch die Anforderungen geschlossener Raum wird aber auch gleichzeitig die Forderung nach einer technischen Abgasabsauganlage relevant. Eine Messung im Freien ist nicht zulässig, Schläuche die die Abgase ins Freie ableiten gelten nicht als technische Lüftung.
Geeignete und anerkannte Mess- und Prüfgeräte. Der Verordnungsgeber sieht einen verbindlichen Eintrag in der Handwerksrolle für das Kfz-Techniker oder Zweiradmechaniker-Handwerk vor. Eine Anerkennung ist also grundsätzlich nur für Meisterbetriebe möglich.

hier mal dir verordnung als pdf datei zum nachlesen
http://www.abgasuntersuchung-motorrad.de/fileadmin/dateien/avl/Verordnung1.pdf

nachtrag z

hi bist du dir sicher das das die fahrzeuge ab 125ccm und nach 1989 betrifft
soweit ich vom tüv gehört habe betrifft das alle ab 2006 neu zugelassenen mopedes über 50ccm
weil die ja alle nen kat haben müssen
so genau kann ich das jetzt nicht bestätigen sind halt gerüchte

und selbst wenn

wir mit den kleinen zur abgasuntersuchung müssen
wenn du einen gut eingestellten motor hast wirst du auch keine problem bekommen und selbst wenn papier is geduldig
dann muss man halt beim tüv mal kurz an der gemischraube drehen bid der wert passt

aber abgesehen davon ist das wieder ein mittel zum zweck um dem kleinen man das geld aus der tasche zu ziehen mit dem hinweis auf den umweltschutz [:smokin:] [;)]

naja lass es mal auf und zukommen bei der nächste hu was der tüv von ums alles haben möchte
ausser mehr geld [:@]

Das meinte ich, hatte es mal irgendwo im INet gesehen, aber meine ist ja eine 84er, also für mich nicht interessant gewesen.

Bremsen, Licht, Karosserie und der Prüfer macht eine kleine Runde auf der Süßen. Guckt mein ich auch, ob der Motor leckt, war dem bei mir aber egal! Rahmennummer und Motornummer soweit ich weiss, bei den Neueren wohl auch ne AU.

Nö Brian
AU am Zweirad … soweit sind wir zum Glück NOCH nicht.

aber Lenklager und Radlager sind den meisten Prüfern sehr wichtig. Neuerdings haben sogar immer mehr Prüfstellen einen Bremsenprüfstand für Krafträder.
was häufig auch beanstandet wird, ist wenn der Gasgriff nicht schnell genug zurückschnellt, also nicht mit Sprühöl sparen!!!

Rita

Ach nicht?
Das ist mein Wissensstand:

Es wird bereits seit vielen Jahren über die Umweltuntersuchung der Motorräder gesprochen und geschrieben. Nach den jetzt vorliegenden Informationen des ZDK, wird der Gesetzgeber die Umweltuntersuchung Motorrad ab dem 01.01.2006 verbindlich vorschreiben.
Auf eine eigenständige Abgasuntersuchung beim Kraftrad wird der Gesetzgeber verzichten, sondern die Abgasuntersuchung in die Hauptuntersuchung integrieren.
Während beim PKW ohne OBD (Onboard Diagnose) die Abgasuntersuchung eigenständig durchgeführt wird muss der Halter eines Motorrades zum Zeitpunkt der Hauptuntersuchung (HU) die Einhaltung der Typbezogenen Abgasgrenzwerte nachweisen.
Der Nachweis kann durch eine Abgasuntersuchung bei TÜV/DEKRA und anderen Prüforganisationen zusammen mit der HU erfolgen, oder zeitnah durch die Vorlage eines entsprechenden Prüfnachweises.
Betroffen von den neuen Regelungen sind alle zulassungspflichtigen, motorisierten Krafträder mit:
• 2- oder 4-Takt Fremdzündungsmotor
• einem Hubraum von mehr als 50 ccm und
• einer Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h.
Fahrzeuge mit einer Erstzulassung vor dem 01.01.89 werden durch die Umweltuntersuchung nicht erfasst, alle Motorräder mit Erstzulassung nach dem 01.01.89 müssen geprüft werden.

Edith meint gelesen zu haben, dass es erst ab 125 cm³ geprüft wird. Aber was juckt´s mich [;)]