Hallo !
Ich weiß, das es etwas übertrieben ist !
Mir geht es aber darum meinen Roller auf eine höhere Geschwindigkeit umzumelden. Auch eine erhöhung der Leistung kann ruhig eingetragen werden.
Da ich über (weit) über 18 bin aber nur 1b (alt) Führeschein habe, sollte ein eine Leistungssteigerung kein Problem sein!?
Meine Frage:
Kann der TÜV Prufer , der jeden Freitag in meiner Autowerkstatt seinen Dienst tut, so einen Engl.Auspuff einfach nach augenmaß eintagen ? z.B. 90 statt 80km/h, 6 statt 5KW und etwas höhere Dezibel ?! Oder muß eine Messung der Leistung ;lautstärke und Endgeschwindigkeit vorgenommen werden.
Brauche ich eine Unbedenklichkeitserklärung, daß der Rahmen mehr als 80km/h abkann?
Meine Werkstatt ist sehr gut und hilft mir bestimmt auch „mit gut zureden“ des Prüfers und mit Reduzierstücken oder ähnlichem zur Geräuschminderung.
Ich habe soetwas noch nie gemacht, aber ich würde es gerne machen, denn auf Stess mit den „Mützen“ habe ich keine Lust !
Das mit dem eintragen kann man in Ruhe machen Und mit dem Prüfer läßt sich bestimmt auch mehr verhandeln als mit den Bu…n.
Vielen dank für eure Hilfe, denn ich will mich nicht blamieren, wenn ich da anfrage.
Ich hoffe ich habt erfahrungen mit meinem Speziellen Fall.
Oder Unterlagen die mir helfen können.
Grüße an alle !!!
MfG Dirk