einige fragen wegen tüv und anmeldung

Hallo zusammen,
erstmal wunderschöne weihnachten an alle … ist ja bald soweit :wink:

und dann zu meinen fragen:
1. Ich habe keine papiere mehr von meiner karre, hab die vespa dieses jahr von einem freund meines vaters gekauft, also die ist auf keinen fall geklaut oder so, der hat einfach nur die papiere und den brief verlegt, was mache ich da am besten? - wohne in aachen / NRW, falls das wichtig ist…

2. warum tuts meine hupe nicht mehr wirklich? die hört sich so an als würde sie tot sein, aber erst seit dem ich den neuen motor drin habe, hab original eine elestart, aber jetzt einen normalen 80er motor drin ohne elestart?! hat das was miteinander zu tun?

3. muss man alles eintragen lassen? also von scheinwerfer über blinker bis hin zu sporthebel für die bremse und einen kurzgaszug und breitreifenkit!? wenn man eine ABE hat, dann muss man das nicht eintragen lassen oder? nur immer die ABEs dabei haben!?

schönen dank für die hilfreichen antworten schonmal im vorraus …

Hi, machst du ne KBA Anfrage und damit fährst du zum Brömmer (TÜV Aachen) und lässt (wenn länger nicht mehr angemeldet) ne Vollabnahme machen (§21). Sollte sie nicht länger als 12 Monate Abgemeldet sein, dann zum TÜV oder Dekra und normal abnehmen lassen und Papiere beim STVA in Würselen nachmachen lassen. Kann aber sein das der Brömmer nicht mehr in AC ist, dann den entsprechenden nachkömmling. Motor, der Form halber mit eintragen lassen, wenn der nicht identisch mit dem alten ist, sprich älterer Motor in neueren Rahmen.

Hupe scheint ein Wackler oder Kurzer zu sein. Oder hast du auch ne andere Zündung in dem neuen Motor?

Gruß

Andre

Ist das Fahrzeug noch zugelassen oder abgemeldet?

Eigentlich sollte die Zulassungsstelle bei verlorenen Papieren neue ausstellen, evtl brauchst du eine Unbedenklichkeitsbescheinigung vom KBA. Am besten bei der Zulassungsstelle mal nachfragen, wie die es haben wollen, die müssen immerhin die neuen ausstellen.

 

Zu deiner Frage mit der ABE usw. .

Hebel, Griffe,...brauchst Du nicht eintragen. Wenn du Sachen wie Klarglasscheinwerfer und MY PX Blinker,... haben willst, die haben eine E-Nummer, also eine Zulassung. Für andere Sachen, wie z.B. Scheibenbremse und Bitubos gibt es Gutachten zum Eintragen beim TÜV.

Für alles Sachen die keine ABE, E Nummer oder Gutachten haben, aber eingetragen werden müssen (z.B. Breitreifen) liegt es am Ermessen des Prüfers was geht.

 

Sven

hi,

nur so

 

man kann jetzt ein bis zu 18 Monate abgemeldetes Fahrzeug wieder zulassen. Wenn länger dann erst §21.

 

greets

Ok, 18 Monate, hab ich auch wieder was gelernt.

 

Andre