das zwichen ergebnis der Verhandlung

Hallo wie ihr wist hatte ich vor über ein Jahr einen Unfall mit meinem Mokick gehabt

ein Auto Fahrer überholte mich so nah das er den Spiegel und die Fußraste abgefahren hatte

der Autofahrer Verlangte eine neue Tür (verbeult wo ich weis das ich es nicht war )einen Neuen Reifen (kommt von der Fußraste )

eine Neue Lackierung wo nir ein kleiner Kratzer vom spiegel gemacht wurde

alles zu sammen für 2300€

jetz vor Gericht sagte er das ich geschlängelt gefahren sein soll ,der Richter sagte wenn das so stimmt was er sagt hätte er mich nicht Überholen dürfen und somit er mit schultig ist

dan hatte der gegner gefragt was er an Geld bekommt damit er noch ein Gutacheten machen kann

der Richter :ein Gutacheten macht man bevor es zu gericht geht und nicht hinterher um eventuel noch mehr Geld raus zu holen

der gegner sagte die Roller fahrerin hatte ne Zeugin angehlten weis sie die kennen würde und dan soll ich mich mit der Zeugen um über den Unfall zu besprechen mich mit der Zeugin gedroffen haben da er ja den Roller vor meiner Tür gesehen haben will

ha ha ich kenne dieses Mädchen noch nicht einmeal ,ich hatte die ja nur angehelten um zu fragen ob sie was gesehen hat

der richter sagte das wenn das Gutachten noch anerkannt wirt die rechnung um schlappe 20€ teurer wird

da sagte der gegner dan WILL ich die auch noch haben

der Richter er wirt das überprüfen wo er die schäden hat und dan sagen Pustekuchen nichts gibt es

dh. ich werde einen Brief in einigen wochen bekommen wo drinn steht gasnt daheim bleiben oder es geht wegen 20 € noch mal vor gericht

wenn jemand überholt muss er darauf achten bei zweirädern ist ein mindest abstand von 1m vorgeschrieben dann muss die geschwindigkeit des überholdene deutlich schneller sein als der zu überholenden man spricht von ungefähr 20km/h schneller
ist der zu überholende mit einer geschwindigkeit von sagen wir 65 km/m unterwegs und es ist eine zulässige geschwindigkeit von max 70km/h vorgeschrieben darf er im grunde nicht überholen
des weiteren muss die stelle an der er überholen will (sichtfeld)min doppelt so lang sein wie er braucht um überholen zu können
wegen dem plötzlich auftauchenden gegenverkehr zb hindernisse usw ist die alles gegeben könnte er überholen wenn er will aber was sagt die witterung ist es regnerisch nebel oder einfach nur glatt wegen nässe oder der gleichen dann ist vom überholen abzusehen (landstrasse je eine fahrspur in beide richtungen)
auf autobahnen oder der gleichen mit zwei fahrspuren sieht das wieder etwas anders aus da gilt es ist immer beim überholvorgang darauf zu achten das ich immer in dem sichtfeld was ich habe mein fahrzeug zu stehen bekomme ich habe drauf zu achten das ich nicht auf mein vorderman auffahre durch ein lenk manöver plötzliches(ausweichen) des selben(vorausschauendes fahren)
bei zweirädern gilt besonder vorsicht da diese leicht ins schwanken geraten können sprich nicht einzuschätzen sind fahrverhalten lehrnt man alles in der fahrschule
mein fahrlehrer hat mir mal gesagt wer überholt und dadurch in einen unfall verwickelt wird ist immer mit schuld
sprich der richter wird ihm eine teilschuld geben min.
dir evtl. auch begründung weil du am verkehr teilgenommen hattest an diesem tage hättest du es nicht wärest du heute nicht im gericht gewesen

also fahrt vorausschauend nicht so dicht auf und benehmt euch im strassenverkehr das kann für uns zweiradfahrer tötliche folgen haben wenn ihr es nicht tut
auch wenn wir nicht schuld sind weil ein anderer nicht mit den gedanken auf der strasse war
achtet auf andere was die tun und passt euch der jeweiligen fahrsituation an
gruss klaus

gesetzlich vorgeschriebener überholabstand von zweiräder = 1,50 meter !!!

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Hab gestern meine Fahrprüfung bestanden [:smile:] [:smile:]

so wie ich das verstanden habe wird es jenach dem wie das Gutacheten vom Richter aussiet ne 2. verhantlung oder auch nicht geben

mein Anwalt meint er nicht

was meint ihr ?