Steht alles im § 53 StVZO drin !
http://www.stvzo.de/stvzo/B5.htm#53
Aber die Definition für die 50er Roller weiß ich jetzt nicht, ob die auch drunter fallen !!!
Steht alles im § 53 StVZO drin !
http://www.stvzo.de/stvzo/B5.htm#53
Aber die Definition für die 50er Roller weiß ich jetzt nicht, ob die auch drunter fallen !!!
ja und nein
wenn es schon Serien mäsig schon dran ist ,ist es Pflicht ,bei den Älteren die es noch nicht haben /hatten ist es nicht Pflicht
wenn es dich interisiert kann ich ja mal am Samstag jemanden Fragen der sich mit dem TÜV richtig aus kennt
aber wie gesagt so wie sie mit dem Papieren zu gelassen wurde ist Pflicht
Und es dient zur eigenen Sicherheit !!!
Ich hab es bereits gemerkt, was es heißt Rollerfahrer zu sein !!! Jetzt hab ich davor auch mehr Respekt / Achtung wenn ich mit dem Auto unterwegs bin !
Und so ein Bremslicht oder allgemein auch Rücklicht fällt schon verstärkt auf !!!
So jetzt hab ich´s :
Bremslicht
An Krafträdern die vor dem 01.01.88 erstmals in den Verkehr gekommen sind ist eine Bremsleuchte nicht erforderlich. Krafträder die vor dem 01.01.83 erstmals in den Verkehr gekommen sind dürfen anstelle einer roten auch eine gelbe Bremsleuchte haben.
Das Bremslicht muss sich in seiner Intensität deutlich vom Rücklicht unterscheiden. In der Regel haben Bremsleuchten daher 18 oder 21 Watt Leistung gegenüber 5 oder 10 Watt der Rückleuchte.
Es genügt wenn das Bremslicht nur beim Betätigen der Fußbremse aufleuchtet
du wirst alles demontiern müssen.
denn was dran ist, muss auch funktionieren.