Blinker...

Moin,
Hab ne 200er PX Alt ergattert, das Modell hat original keine Blinker, jedoch hat der Vorbesitzer sehr unschöne Blinker reingehauen. Meine Frage ist, wo sehe ich ob die Blinker eingetragen wurden ?
Kann ich die Löcher einfach zuschweissen, oder heult da der Tüv rum ?

MfG

am einfachsten ist es meiner meinung nach direkt beim tüv anzurufen und
das da zu erfragen. allerdings bin ich unsicher, ob es die px200
überhaupt ohne blinker gab… war das nicht nur die 125er?



kann auch sein, dass die mittlerweile blinker haben MUSS und du die nachrüsten müsstest.


Was willst Du mit einem H-Kennzeichen?! Mehr Steuer bezahlen?

Ne, aber auch die details müssen stimmen. Buchstaben sind IT für Italien und Zahlist die 57 (Bj.)

Ist halt ein tick von mir.

 

Moin miteinander...

Die StVZO sagt folgendes:

StVZO §54 (2)

"Sind Fahrtrichtungsanzeiger nicht im Blickfeld des Führers angebracht, so muß ihre Wirksamkeit dem Führer sinnfällig angezeigt werden; dies gilt nicht für Fahrtrichtungsanzeiger an Krafträdern und für seitliche Zusatzblinkleuchten."

und

StVZO §54 (5)

"Fahrtrichtungsanzeiger sind nicht erforderlich an [...] 4. Leichtkrafträdern, Kleinkrafträdern und Fahrrädern mit Hilfsmotor [...]"

soviel zu den Blinkern... [:)]

Ganz einfach, zu einem historischen Fahrzeug gehört ein H Kennzeichen (meiner meinung nach)

Gruß

die modernen technoroller müssen blinker haben. aber die alten roller mussen jetzt keine blinker nachrüsten

schon die bilder würde ich auch gerne sehen..[;)]

 

Wenn sie original keine Blinker hatte, musst du auch keine nachrüsten. Es sei denn es war zum Zulassungsdatum Vorschrift! Aber dann wär sie hier ja nie gelaufen. Mein erster Mini hatte auch keine Sicherheitsgurte, brauchte ich auch nicht nachrüsten.

Was hat das mit „H“ zu tun? Ich versteh’s nicht, hilf’ mir…

Ich glaube, dass Fuffies immenroch ohne Blinker dürfen, aber bei ner
200er kann ich mir das nicht vorstellen. Die ist ja als Motorrad
eingestuft…


ne px200 ohne blinker... hm.. haste mal bilder davon? die px wurde meiner meinung
nach immer mit blinkern ausgeliefert.

Im Vespa Archiv steht das die ersten 200er komplett ohne Blinker waren…
http://vespa-archiv.de/200/VP200E.htm
Meine ist eine der ersten Serie und 25Jahre alt.

Da muss sich doch was machen lassen, die hat ja orschinal auch keine blinker !

MfG Jones

naja ich werd einfach mal die Blinker zuschweissen und zum Tüff sagen, da waren nie welche dran ! ^^
vielleicht hab ich ja glück :wink:

MfG Jones

ich denke mal das es dan in den Farzeugpapiren stehen muß ,wo auch drin steht wiviele Sitze ,uzw.

wenn die Original keine Blinger hat ,dan denke ich das Du ruhig die Löcher zuchen

man kn diese sachen auch beim Händer erfragen

ich schreibe dir mal ne PN

Moin,

für Leichtkrafträder (bis 125ccm) nicht...

Also alles was darüber liegt braucht Blinker...

 

Ich würde auch liebend gern darauf verzichten... [:'(]

Es gab die 200ér mal ohne Blinker (u.a.Italien/Spanien?), ein Freund hat so´n Ding.

Es gab sie aber nie so in Deutschland und sind somit in Deutschland so auch nicht zulassungsfähig (außer natürlich mit extra angebrachten Blinkern)

Meine Kollege hat zwar die fertigen TÜV Papiere gehabt (also deren OK), aber die Zulassungsstelle hat es nicht erlaubt. Meines Wissens hat er mit Unterbrechung über 5 Jahre gebraucht, bis er eine Sondergenehmigung bekommen hat. Durchhaltungsvermögen zahl sich eben aus !

 

Sven

Das wird nicht klappen, denn über 125ccm müssen Blinker verbaut sein. Hab bei meiner Rally 180 keine Zulassung ohne Blinker bekommen. Daraufhin habe ich einen Lenkkopf mit Blinkern verbaut und eine Zulassung erhalten, nur war jetzt kein H Kennzeichen mehr möglich, da das Fahrzeug nich mehr dem orig. entsprach. Gleiches ist mir auch mit meiner VB1T passiert. War irgentwie sch.............

Aber versuchs mal.

Gruß

Andre

also brauch ich blinker :frowning:
da mach ich eben zum Tüff immer die Lenkerendenblinker dran ^^

[quote user=„brianjones71“]Wenn sie original keine Blinker hatte, musst
du auch keine nachrüsten. Es sei denn es war zum Zulassungsdatum
Vorschrift! Aber dann wär sie hier ja nie gelaufen. Mein erster Mini
hatte auch keine Sicherheitsgurte, brauchte ich auch nicht nachrüsten.
[/quote]



Das ist nicht richtig. Ab BJ. 62 muß jedes Krad über 125ccm mit
Fahrtrichtungsanzeigern ausgestattet sein, egal wie es original war. In
Einzelfällen kann man bei der Zulassunsstelle eine Ausnahmegenehmigung
erwirken, wenn das Nachrüsten nachweislich (TÜV !!) „wirtschaftlich
unzumutbar“ ist.