blinker ohne funktion - geringer mangel???

hallöchen zusammen!

meine geliebten Blinker funktionieren leider immer noch nicht wieder, und leider geht mir für eine ausgedehnte Fehlersuche langsam die zeit aus. klingt komisch, ist aber folgendermaßen:

ich hab den roller ohne papiere gekauft und meine zur Wiederzulassung vom KBA georderte Unbedenklichkeitsbescheinigung läuft dieser Tage aus. Und den Wisch nochmal neu zu bestellen kostet dann natürlich wieder Kohle und Zeit, die sind ja nicht grade die schnellsten, was Sachbearbeitung angeht…
Also ist meine idee jetzt einfach zum Tüv zu fahren und die nicht funktionierenden Blinker als „geringen Mangel“ bei der Vollabnahme durchzukriegen.
Wie siehts aus, meint ihr, ich hab chancen?
gruß
lator

Wenn du vorfährst und nicht durchkommst hast du ja eine Frist umohne weitere Kosten nochmal vorzufahren. Das müsste eigentlich auch die Frist der Unbedenklichkeitsbescheinígung verlängern.

Ich denke das wird nichts, hab meine noch beim TÜV stehen weil die Blinker nicht blinken sondern dauerleuchten wenn man sie anschaltet. Ich bring dem heute ne neue Btterie, dann müsstes wieder klappen, und rst dann segnet er das Teil ab. Zitat: „Ohne funktionierende Lichtanlage geht garnix“

Aber kannst es ja mal versuchen vielleicht haste ja Glück.

Gruß

hi,
also wenn das Dein einziger Mangel ist bin ich sicher dass die Chancen recht gut stehen.

Kommt halt immer drauf an ob der TÜVler ne gute Nacht hatte.[:D]

na dann mal viel Glück

ciao